Fundamente, Gefälle und Untergrund
Nützliche Infos für eine sichere Aufstellung
Die Basis für Cervotec-Produkte
Wie Ihre Fahrradgarage sicher steht
Häufige Fragen zum Aufstellort
Wie muss der Untergrund beschaffen sein?
Für die Aufstellung unserer Fahrradgaragen, Zweiradunterstände, Mülltonnenboxen und Fahrradständer empfehlen wir eine, nach Möglichkeit, ebene Fläche die gepflastert oder mit Bodenplatten ausgelegt ist. Natürlich sind auch Beton oder Asphaltdecken eine geeignete Möglichkeit zur Aufstellung. Nicht empfehlenswert sind z. B. durchgehende Rasenflächen oder Rasengittersteine.
Welche Anforderungen sollte der Aufstellort erfüllen?
Beim Aufstellort sind folgende Anforderungen zu beachten:
- sollte gut zugänglich sein (Abmessungen der CERVOTEC-Produkte bei Anlieferung beachten)
- vorhandene Rettungswege sollten frei bleiben
- vorgeschriebene Sicherheitsabstände (z. B. zu bereits vorhandenen Spielgeräten) sollten eingehalten werden
- Kanalschächte, Hydranten, Zugänge zu Versorgungseinrichtungen oder Ähnliches müssen frei bleiben
- verdeckte Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telefon) werden beim Herstellen der Fundamente nicht beschädigt
Können Fahrradgarage oder Mülltonnenbox auch auf ungepflasterten Flächen aufgestellt werden?
Ungepflasterte Flächen (Rasengittersteine, Kies, Schotter, Rasen..) sind nur eingeschränkt für die Aufstellung der Fahrradgaragen geeignet und benötigen eine entsprechende Vorbereitung. Gerne beraten wir Sie vorab und bemühen uns für eine individuelle Lösung!
Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
CERVOTEC-Produkte zählen in der Regel zu den genehmigungsfreien Bauprodukten. Nach Baurecht eventuell einzuhaltende Mindestabstände, sowie individuelle baurechtliche Gegebenheiten (z.B. zum Denkmalschutz) können beim örtlichen Bauamt erfragt werden. Mieter sollten außerdem eine Genehmigung des Vermieters einholen.
Liegen keine lokalen Richtlinien vor gilt z.B. in Nordrhein Westfalen (NRW) für Fahrradgaragen gem. der Landesbauordnung (BauO NRW) § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben „Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen…bedarf keiner Baugenehmigung:“ , (1) Pkt. 25 „überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis zu insgesamt 100 m²“
Ist ein Gefälleausgleich möglich?
Eine Geländeneigung / Gefälle bis 3% kann durch die höhenverstellbaren Tellerfüße ausgeglichen werden. Jeder Fuß der CERVOTEC- Fahrradgaragen, Fahrradunterstände, Mülltonnenboxen und Kaminholzregale lässt sich bis zu 5 cm in der Höhe variieren. Auf Wunsch liefert CERVOTEC auch längere / verschieden lange Füße um Ungleichheiten am Aufstellort auszugleichen.
Stellen leichte Unebenheiten ein Problem dar?
Durch die höhenverstellbaren Tellerfüße können bei unseren Fahrradgaragen und Zweiradunterständen leichte Unebenheiten am Aufstellort ausgeglichen werden.
Wir haben am geplanten Aufstellort derzeit noch Rasen liegen. Welchen Untergrund empfehlen Sie?
Im Prinzip ist der Untergrund für uns nicht so relevant, sofern es sich um eine einigermaßen ebene und feste Fläche handelt. Sofern Sie sowieso eine Pflasterfläche vorbereiten lassen werden, planen Sie in jedem Fall Fundamente unter der Fläche ein. Dann können wir Ihre Fahrradgarage langfristig und sicher befestigen.