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Garantiebedingungen


Garantiebedingungen der CERVOTEC GmbH & Co. KG

Cervotec gewährt beim Kauf von

  • Fahrradgaragen
  • Fahrradunterständen
  • Mülltonnenboxen
  • Fahrradständern

aus eigener Produktion der Marke Cervotec eine freiwillige Hersteller-Garantie auf Material- und Verarbeitungsfehler bei Gefahrenübergang für den Edelstahl-Rahmen und eingeschränkt auf Teile des Kunststoffes. Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung. Gebrauchte Waren und Ausstellungstücke unterliegen keiner Garantie. Die Regelungen der Sachmangelhaftung und gesetzlicher Gewährleistungsansprüche werden hier nicht angewandt.

Die freiwillige Herstellergarantie wird für einen Zeitraum von 5 Jahren auf die Schweißnähte des Edelstahl-Rahmens beziehungsweise 5 Jahre auf die Witterungsbeständigkeit des Kunststoffes der Beplankung (Dach und ggf. Seitenteile) ab Kaufdatum gewährt. Die Garantie gilt lediglich zugunsten des Erstkäufers und ist durch den Kaufbeleg im Original nachzuweisen.

Die Garantie wird lediglich gewährt, wenn das Produkt durch Cervotec oder einem von Cervotec anerkannten Montagepartner angeliefert und endmontiert wurde sowie mögliche anfallende Wartungen, Reparaturen, Veränderungen am Produkt o.ä. durch Cervotec oder einem von Cervotec anerkannten Montagepartner durchgeführt wurden.

Mit der Garantie gewährt Cervotec innerhalb der Länder Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz eine freiwillige Herstellergarantie ab Kaufdatum, zusätzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Im Garantiefall wird Cervotec nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Produkt entweder reparieren, mit einem Produkt ähnlicher Art und Güte ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten (Berechnungsgrundlage der Kaufpreisrückerstattung ist der aktuelle Zeitwert des Produktes). Im Falle eines Produktersatzes oder einer Kaufpreisrückerstattung geht das zurückgegebene Produkt in das Eigentum von Cervotec über. Durch eine Garantieleistung wird die Garantiezeit weder verlängert noch eine neue Garantiefrist in Lauf gesetzt. Nicht fehlerhafte Bauteile werden lediglich auf Kosten des Kunden ersetzt. Austausch wird nur für das defekte Teil gewährt, nicht für das gesamte Produkt.

Diese Garantie gilt nicht für Produktfehler, die nach Gefahrenübergang entstanden sind. Ebenso gilt die Garantie nicht für Produkte, welche einer gewerblichen Nutzung unterliegen. Ausgeschlossen aus der Garantie sind Verschleißteile (z.B. Schlösser, Schließzylinder, Federn, Bedienungselemente wie Türklinken und Fußhebel, Achsen etc.). Die Garantie gilt nicht bei Schäden, die durch Unfall, in Folge höherer Gewalt, in Folge von Unwetter, Fahrlässigkeit, nicht fachgerechter oder missbräuchlicher Bedienung, nicht fachgerechter Montagen, nicht fachgerechter oder fehlerhafter Wartung oder Reparatur durch andere als zugelassene Cervotec-Fachpartner, Benutzung von mit dem Produkt nicht kompatiblen Bauteilen und/oder Produktveränderungen verursacht wurden. Des Weiteren gilt die Garantie nur bei bestimmungsgemäßen Gebrauch des jeweiligen Produktes. Im Zweifelsfall und / oder Verdacht auf Missbrauch behält sich Cervotec vor, das Produkt durch einen Gutachter prüfen zu lassen. Bei Feststellung von Missbrauch werden die Kosten des Gutachters dem jeweiligen Kunden in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche bestehen aufgrund dieser Garantie nicht. Insbesondere werden etwaige Reparatur-, Demontage- und Montagekosten sowie Versandkosten von Cervotec nicht erstattet, solange diese nicht vorab schriftlich vereinbart wurden.

Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung und gilt für alle Cervotec-Produkte (nur aus eigener Herstellung) hergestellt nach dem 31.08.2014. Von der erweiterten Garantie ausgenommen, sind die als BASIC gekennzeichnete Produkte.